Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 238 Bußgeldvorschriften
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 4
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- VGH Baden-Württemberg, 04.09.2018 – 4 S 142/18Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit; Unbeachtlichkeit einer fehlerhaften Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- BAG, 11.06.2025 – 1 ABR 29/24 · Unzulässige RechtsbeschwerdeZitiert von 2
- BAG, 13.12.2018 – 2 AZR 378/18Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Unwirksamkeitsanordnung gemäß § 95 Abs 2 S 3 SGB 9 in der vom 30. Dezember 2016 bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (seit dem 1. Januar 2018: § 178 Abs 2 S 3 SGB 9 2018)Zitiert von 18
- LAG Düsseldorf, 14.05.2024 – 3 TaBV 37/23Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/238#abs-1 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/238#abs-2 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/238#abs-3 (3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesagentur für Arbeit.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/238#abs-4 (4) Die Geldbußen fließen in die Kasse der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. § 66 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/238#abs-5 (5) Die nach Absatz 4 Satz 1 zuständige Kasse trägt abweichend von § 105 Absatz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die notwendigen Auslagen. Sie ist auch ersatzpflichtig im Sinne des § 110 Absatz 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.